Abstimmungsergebnisse
Am Sonntag, 27. November 2011 findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes statt.
Informationsbroschüre Volksentscheid

Wie kam es zu der Volksabstimmung?
In der Landesverfassung von Baden-Württemberg (LV) sind vier Fälle vorgesehen, in denen eine landesweite Volksabstimmung durchgeführt wird:
Eine Volksabstimmung über die Auflösung des Landtages wird durchgeführt, wenn zwei Drittel der Landtagsmitglieder dies beschließen (Art. 43 Abs. 1 LV),
Die Landesregierung hat am 26. Juli 2011 mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde in einer Sondersitzung des Landtags am 16. September in erster Lesung beraten, am 28. September wurde es in dritter Lesung abgelehnt. Nach einem Antrag aus der Mitte der Landtagsabgeordneten auf Durchführung einer Volksabstimmung hat das Kabinett daraufhin den Abstimmungstag auf den 27. November festgelegt.
Wer ist stimmberechtigt?
Wie lautet die Frage, über die abgestimmt wird?
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)' zu?"
Muster des amtlichen Stimmzettels
Wie ist der Wortlaut des S21-Kündigungsgesetzes?
S21 Kündigungsgesetz
Bei welchem Abstimmungsergebnis wird das S21-Kündigungsgesetz vom Landtag verabschiedet?
Mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten in Baden-Württemberg muss mit "Ja" stimmen, gleichzeitig müssen mehr "Ja"- als "Nein"- Stimmen abgegeben werden, damit das Gesetz beschlossen wird. Notwendig sind also mindestens rund 2,5 Millionen "Ja"-Stimmen.